Großbritanien: Anti-Terror Gesetzgebung |
ai: Kein Präzedenzfall zur Anerkennung von Folter!
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| Berlin, 17. Oktober 2005 |
Vor einer fatalen Präzedenzentscheidung hat amnesty international gewarnt. In Großbritannien verhandelt seit heute der Oberste Gerichtshof (Law Lords) über die Frage, ob Geständnisse, die durch Folter zustande kamen, in britischen Strafprozessen verwendet werden dürfen. Eine neu geschaffene Sonderkommission (Special Immigration Appeals Commission, SIAC) hatte die Verwendung von solchen Beweismitteln für zulässig erklärt; das zweithöchste britische Gericht (Court of Appeal of England and Wales) hatte das Vorgehen für rechtmäßig erklärt, solange britische Agenten nicht beteiligt seien. Folter ist völlig unakzeptabel und völkerrechtlich absolut verboten. Niemals darf Folter vor Gericht eine Rolle spielen - es sei denn, als zu verhandelnde schwere Menschenrechtsverletzung?, sagte Imke Dierßen, Europa-Referentin von amnesty international.
Die britische Regierung hat angekündigt, des "Extremismus" verdächtige nichtbritische Staatsbürger vermehrt ausweisen zu wollen - auch in solche Länder, in denen Folter oder Misshandlung droht. "Das verstößt eklatant gegen internationales Flüchtlingsrecht", sagte Imke Dierßen. Dessen ungeachtet verhandelt die britische Regierung derzeit mit Zielländern über diplomatische Zusicherungen, keine Folter anzuwenden; mit Jordanien wurde ein solches Abkommen bereits geschlossen. "Solche Zusagen sind unglaubwürdig, solange uns aus Jordanien Berichte über Folter und Misshandlung erreichen", sagte Dierßen. Die britische "Antiterror"-Gesetzgebung hat seit 2001 fundamentale Menschenrechte bedrohlich erodieren lassen. Auch der jüngste Entwurf für ein "Terrorismusgesetz" vom September 2005 ist hierfür ein Beispiel: Die bisher geltende Frist von 14 Tagen für Inhaftierung ohne Anklage und Gerichtsverfahren soll auf 90 Tage ausgeweitet werden.
Zusammen mit 13 anderen Organisationen hat amnesty international bei den Law Lords ein Rechtsgutachten eingereicht. Das Bündnis wird die Gerichtsverhandlung mit acht Rechtsanwälten aktiv begleiten.
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| amnesty international (ai) |