Der Wettbewerb des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises feiert in diesem
Jahr sein zehnjähriges Jubiläum. Ab 3. März 2008 können
professionelle Filmemacher und Amateure ihre Filmproduktionen zum Thema
Menschenrechte einreichen. Einsendeschluss ist der 15. September 2008. Der
diesjährige Wettbewerb verzeichnet einige Neuerungen.
Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis wird von 16 Organisationen getragen,
darunter seit 2000 die Deutsche UNESCO-Kommission.
Ziel des Wettbewerbs
ist es, für eine stärkere Thematisierung der Menschenrechte in Kino und
Fernsehen zu werben und das oft lebensgefährliche Engagement von
Filmemacherinnen und Filmemachern zu würdigen. Der Filmpreis wird seit
1998 alle zwei Jahre verliehen.
Wie bisher wird der Filmpreis in den Kategorien "professionelle
Filmemacher", "Amateure" und "Studenten von Filmhochschulen" vergeben. Die
Filme der "Profis" und der "Studenten" dürfen ab diesem Jahr bis zu 60
Minuten lang sein, die der "Amateure" bis zu 30 Minuten.
Zusätzlich gibt
es die neue Kategorie "Kurzfilme/Magazinbeiträge" mit bis zu 10 Minuten
Filmdauer. Für den Wettbewerb können Produktionen aus den Jahren 2006,
2007 und 2008 eingesandt werden. Anders als in den Vorjahren, wird in
jeder Kategorie nur noch ein Preis verliehen.
Erstmals findet 2008 auch ein Zuschauerwettbewerb statt: Jeder Zuschauer
kann den Veranstaltern einen interessanten Filmtitel zu den
Menschenrechten nennen (mit Kurzangaben zum Film; Einsendeschluss: 1.
August 2008). Unter allen Einsendungen wird eine Einladung für zwei
Personen zur Verleihung des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises am 6.
Dezember 2008 in Nürnberg verlost.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen: Deutscher
Menschenrechts-Filmpreis, c/o Evangelische Medienzentrale Bayern
Hummelsteiner Weg 100, 90459 Nürnberg Ansprechpartner: Claus Laabs,
Telefon 0911/4304211, Fax 0911/4304214 E-Mail:
info@menschenrechts-filmpreis.de (Link: info@menschenrechts-filmpreis.de)
Internet www.menschenrechts-filmpreis.de (Link:
http://www.menschenrechts-filmpreis.de/)