Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen blockiert den zügigen Ausbau alternativer Infrastruktur für schnelle Breitbandanbindungen und verhindert den Wettbewerb. Eine Anhörung zur Neustrukturierung des 1,9 und 2,6 GHz Bandes am 27. Oktober 2005 zeigt: Es sind ausreichend Frequenzen für künftige UMTS-Erweiterungsbedarfe vorhanden. Dennoch verzögert die Behörde eine Frequenzverlängerung für die AIRDATA AG. Das Unternehmen benötigt lediglich einen kleinen Teilbereich des Frequenzbandes für schnelle Internetzugänge per Funk.
"Die Bundesnetzagentur kommt ihrer Aufgabe zur Wettbewerbsförderung hier nicht nach", erklärt Christian Hoening, Vorstand der Airdata AG. "Stattdessen betreibt die Behörde mit ihren Anhörungen eine wettbewerbsbehindernde Hortung und künstliche Verknappung von Frequenzen."
Airdata will im kommenden Jahr 100 Millionen Euro für den Infrastrukturausbau von Portable DSL investieren. Die standardisierte Technologie ist eine Funktechnik für den Breitband-Internetzugang und bietet eine attraktive Alternative auch für Unternehmen wie Privatpersonen, die von der DSL-Versorgung per Kabel abgeschnitten sind. Einzige Voraussetzung für die Freigabe der Investitionsmittel ist Planungssicherheit auf der Grundlage einer verlängerten Frequenz über das Jahr 2007 hinaus.
Die Bundesnetzagentur verzögert die Entscheidung mit der Begründung, der Frequenzbereich müsse für zukünftigen Bedarf beziehungsweise mögliche Anwendungen freigehalten werden. Die aktuelle Anhörung zur Neustrukturierung des 1,9 und 2,6 GHz Bandes zeigt allerdings erneut, dass mittelfristig kein konkreter Bedarf für den Frequenzbereich besteht, der einer Verlängerung für Airdata entgegenstehen würde. Airdata beansprucht mit 30 MHz von verfügbaren 190 MHz lediglich einen kleinen Teil des im 2,6-Band vorhandenen Spektrums. Dem zukünftigen Ausbau der UMTS-Netze oder neuer Technologien wie WIMAX bietet das Band auch dann noch ausreichend Raum.
Hoening: "Das Vorgehen der Behörde ist unverständlich, denn Telekommunikationsgesetz und international verbindliche Vorgaben sehen eine Frequenzverlängerung explizit vor, und fordern die effiziente Frequenznutzung."