Von Armin Görtz Gut gebrüllt, Löwe! Die Karlsruher Verfassungshüter gaben
gestern völlig zu recht zornigeTöne von sich. Die um sich greifende behördliche
Lust, den Bürger immerzu im Blick zu behalten, ist bei der höchsten Instanz
erneut auf Widerstand gestoßen. Die hatte erst jüngst die Krallen ausgefahren,
als es um heimliche Online-Durchsuchungen ging.
Nun ist klar: Auch die weit
gefassten Gesetze, mit denen sich diverse Bundesländer den Einsatz von harmlos
scheinenden Maut-Kontroll-Geräten zur Dauerüberwachung des Autoverkehrs
genehmigt hatten, widersprechen dem Grundgesetz. Dabei gäbe es wohl wenig
Widerspruch, wenn sich die Kripo darauf beschränken würde, die Technik nach
einem Schwerverbrechen gezielt zu nutzen, um den Fluchtweg des Täters zu
verfolgen.
Doch die von Karlsruhe beanstandeten Gesetze hätten eine
flächendeckende, ununterbrochene Kontrolle von Kfz-Kennzeichen ermöglicht. Wer
so handelt, stempelt sämtliche Autofahrer zu potenziellen Verdächtigen. Dass die
mit Juristen bestückten Landesbehörden die Unzulässigkeit solcher Gesetze nicht
von vornherein erkannt hatten, stellt den Experten ein Armutszeugnis aus. Doch
bei den Regelungen, die nun gekippt wurden, handelt es sich keineswegs um
Paragraphen, die von übereifrigen Beamten entwickelt und blauäugigen
Parlamentariern leichtfertig abgesegnet wurden.
Nein, es geht um keine
Ausrutscher. Vielmehr wurden ähnliche Gesetze in Bundesländern durchgewunken, in
denen Union, SPD, aber auch Grüne und FDP in der Regierung sitzen. Das offenbart
einen erschreckend breiten politischen Willen, Freiheitsrechte einzuschränken -
selbst, wenn sich dabei der Kampf um höhere Sicherheit nur als fadenscheiniger
Vorwand erweist. Zum Glück aber gibt es die Karlsruher Wächter.